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Seniorenzentrum Tägerig, alte Poststrasse 10, 5522 Tägerig

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Die Kosten für die Pflege müssten gemäss Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen werden.
Effektiv ist die Kostenaufteilung im Gesetz zur Finanzierung der Pflegekosten geregelt. Demnach bezahlen die Krankenkassen pauschale Beiträge pro Pflegebedarfsstufe, ebenso die öffentliche Hand.

Falls diese Beiträge zur Deckung der effektiven Pflegekosten nicht genügen, muss der Bewohner einen Pflegezuschlag bis maximal Fr. 21.60 pro Tag an die Kosten zuzahlen.

Bis Ende 2002 wurde die Pflege nach Stundenaufwand verrechnet, dann über das Bewertungssystem mit den BESA-Punkten und ab 1. Januar 2005 gemäss System RAI/RUG CH-Index.
Auf 1. Januar 2012 wurden diese Systeme ersetzt durch die kantonale Tarifordnung des Kantons Aargau mit einer einheitlichen Tarifstruktur.

Unser Heim stellt die Pflichtleistungen den Krankenversicherern direkt in Rechnung (sog. Tiers payant). Die Bewohner erhalten nur Rechnung für die Leistungen, die sie selbst zu bezahlen haben.

Die Tarifverträge gemäss KVG werden von Santésuisse und VAKA ausgehandelt und bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen staatlichen Organe. Die stationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet diese Tarife zu verrechnen.

Hinweis: Mit der Funktionstaste F8 kann die Werkzeugleiste ein- und ausgeblendet werden.

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