Bei den Kosten müssen drei Bereiche unterschieden werden:
- Hotellerie, das sind die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung
(ist in der Taxestaxe enthalten)
- Besondere Leistungen wie Betreuung, persönliche Dienstleistungen, Coiffeur etc.
(wird separat in Rechnung gestellt)
- Krankenpflege, Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG
(wird von der Krankenkasse gemäss Pflegebedürftigkeit vergütet)
Die hier enthaltene Taxordnung regelt die Details und ist gültig seit 1. Januar 2013. Die zugehörigen Kosten sind in der Beilage zur Taxordnung aufgeführt, auf unserer Homepage auf der Seite Hotellerie zu finden.
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